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Die Benutzungsbedingungen sind von allen Benutzern vor dem Begehen des Pilatus Seilparks zu studieren und unterschriftlich anzuerkennen. Bei unter 14-Jährigen muss die Aufsichtsperson die Benutzungsbedingungen vorgängig mit dem Benutzer durchsprechen und das Einverständnis mit Unterschrift bestätigen.
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Das Mindestalter beträgt 8 Jahre und die Mindestgrösse 120 cm. Kinder unter 11 Jahren müssen von einer erwachsenen Person begleitet und Kinder von 11 bis 14 Jahren von einer erwachsenen Person beaufsichtigt sein. Das zulässige Maximalgewicht pro Benutzer beträgt 120 Kilo.
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Die Benutzung des Pilatus Seilparks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Kleider können verschmutzt oder beschädigt werden. Die Anlage wird nicht überwacht; die Seilparkmitarbeitenden haben lediglich Instruktions-, Aufsichts- und Hilfeleistungsfunktionen. Die Besucher des Pilatus Seilparks begehen die Parcours selbständig und auf eigene Gefahr und Verantwortung.
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Versicherung ist Sache der Benutzer.
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Der Pilatus Seilpark ist für Benutzer geöffnet die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, welche beim Begehen des Pilatus Seilparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer Personen darstellen kann. Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten stehen, sind für die Begehung des Pilatus Seilparks nicht zugelassen.
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Auf dem Pilatus Seilpark dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Benutzer selbst oder für weitere Personen darstellen können (Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.). Lange Haare und weite Kleidungsstücke sind zu sichern. Bekleidung sportlich, Turn- oder Wanderschuhe.
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Vor der Benutzung ist an der gesamten theoretischen und praktischen Sicherheitsinstruktion teilzunehmen. Unklarheiten bei der Instruktion sind durch den Benutzer anzusprechen und zu klären. Alle Weisungen und Entscheide der Seilparkmitarbeitenden sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstössen gegen Sicherheitsforderungen können Benutzer ausgeschlossen werden.
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Die ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Klettergurt, etc.) muss strikte gemäss Anweisung/Instruktion benutzt werden und ist nach Ablauf der Benutzungszeit unaufgefordert zurückzugeben. Allfällige Schäden an der Ausrüstung sind den Seilparkmitarbeitenden mitzuteilen.
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Es ist nicht gestattet, Gegenstände oder jegliche Form von Abfall auf den Boden zu werfen oder liegen zu lassen – bitte benützen Sie die dafür vorgesehenen Abfalleimer. Rauchen, Essen und Trinken auf den Parcours ist untersagt.
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Die Aufenthaltsdauer im Pilatus Seilpark ist auf drei Stunden beschränkt. Wird infolge höherer Gewalt die Schliessung des Pilatus Seilparks durch Seilparkmitarbeitende beschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
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Die PILATUS-BAHNEN lehnen jede Haftung für alle Schäden ab, die im (direkten oder indirekten) Zusammenhang mit der Benutzung des Pilatus Seilparks entstehen können. Diese Haftung lehnen die PILATUS-BAHNEN namentlich dann ab, wenn die vorliegenden Benutzungsbedingungen missachtet, umgangen oder verletzt werden.
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Gerichtsstand ist Luzern. Es kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.
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Mit der Unterschrift wird die Anerkennung der Benutzungsbedingungen bestätigt.